wie erhalte ich eine logopädische behandlung?
Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
Sowohl Ihr Hausarzt, als auch ein HNO-Arzt oder Phoniater, Neurologe, Zahnarzt oder Kieferorthopäde, ein Pädaudiologe oder Kinderarzt können logopädische Behandlungen verordnen.
wie erfolgt die anmeldung in der praxis?
Sie können sich gerne persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage in der Praxis anmelden.
Sollten Sie uns einmal nicht persönlich erreichen, befinden wir uns in Behandlungen und melden uns selbstverständlich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
wie läuft eine logopädische behandlung ab?
Zunächst werden in den ersten Stunden eine sogenannte Anamnese und eine logopädische Diagnostik durchgeführt. Anschließend erfolgen eine Beratung und die Behandlung.
Der Arzt verordnet eine Behandlungszeit je Therapieeinheit von 30, 45 oder 60 Minuten.
Die Behandlungen finden in der Regel ein bis zwei Mal wöchentlich statt.
Die Behandlungszeit und Frequenz unterscheiden sich je nach Störungsbild und individueller Belastbarkeit.
wer übernimmt die kosten der behandlung?
Bei Kindern und Jugendlichen werden die Kosten der logopädischen Therapie bis zum 18. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen.
Erwachsene Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorhanden ist, den gesetzlichen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes und eine Rezeptgebühr von 10,00€ pro Heilmittelverordnung bezahlen.
Versicherte einer Privaten Krankenkasse sollten vor Beginn der Therapie mit ihrer Krankenversicherung in Kontakt treten und die Übernahme der Behandlungskosten klären.
Selbstverständlich wird eine logopädische Behandlung auch als individuelle Gesundheitsleistung für Selbstzahler angeboten.
werden haus- oder institutionsbesuche durchgeführt?
Sehr gerne werden auf ärztliche Verordnung auch Haus- oder Institutionsbesuche durchgeführt.
Welche corona-regelungen gibt es in der praxis?
Um einen reibungslosen und sicheren Praxisablauf gewährleisten zu können sollten Sie sich bitte unbedingt an folgende Regelungen halten.
- Tragen Sie im gesamten Gebäudekomplex und in der Praxis eine FFP2 Maske, auch Kinder ab dem 15. Lebensjahr. Für Kinder zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr reicht es eine normale Maske zu tragen. Bis zum 6. Lebensjahr gilt für Kinder keine Maskenpflicht.
- Kommen Sie alleine zu Ihrem Termin. Kinder können selbstverständlich von einer erwachsenen Person begleitet werden. Für Begleitpersonen gilt während des gesamten Aufenthalts in der Praxis die FFP2 Maskenpflicht.
- Halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
- Desinfizieren oder waschen Sie Ihre Hände vor und nach Ihrem Termin in der Praxis.
- Sollten Sie oder Ihr Kind Erkältungssymptome oder Anzeichen einer Corona-Infektion haben, sagen Sie Ihren Termin bitte umgehend ab. Termine können bis 24 Stunden vor Beginn der Therapie abgesagt werden.
- Gerne werden in der Praxis nach Absprache auch Videotherapien angeboten.
Gegenstände und Flächen werden regelmäßig desinfiziert. Alle Räume der Praxis werden stetig gelüftet.
Bitte vereinbaren Sie Ihre Termine in dieser besonderen Zeit ausschließlich telefonisch oder per Mail.
Bei weiteren Fragen melden sie sich gerne jederzeit in der praxis.
Anschrift
Praxis für Logopädie in Seligenstadt -
Rebecca Zaigler
Franz-Hell-Straße 10
63500 Seligenstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 bis 18:30 Uhr
Termine nach Absprache